Die Wahl der Rechtsform bei einem Franchise ist situationsabhängig. Für einen Einzelunternehmer mit einem kleinen Studio, auf 50 m2, mit geplanten 80 Mitglieder ist eine Aktiengesellschaft zu viel. In diesem Fall bleibt man am besten Einzelunternehmer. Plant man in einer Großstadt ein Studio in einem Hochhaus über mehrere Etagen mit vielen Mitarbeitern und Trainern, dann sollte man eine Rechtsform wählen, die auf all das Rücksicht nimmt.

Wichtige Themen, die es zu bedenken gibt:

  • die Haftung
  • die Kosten (z.B.: Eine GmbH kostet mehr als ein Einzelunternehmer)
  • die Möglichkeit der Vergrößerung (wenn ich mich vergrößere, kann ich einen Partner nehmen, kann ich Kapital aufnehmen usw.)

Wechsel der Rechtsform im Bedarfsfall ist möglich.

Wenn du als Einzelunternehmer beginnst und dich aufgrund der Situation vergrößern möchtest, hast du (wie in jedem europäischen Land) die Möglichkeit, die Rechtsform zu ändern: ein Einzelunternehmen in eine GmbH oder in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder mit einem Partner in eine OG. Für eine Änderung braucht man Rechtsanwälte und Notare – das sind einmalige Kosten – aber es entsteht keine steuerliche Benachteiligung für den Unternehmer. Somit gilt, wer im Business wächst, kann auch seine Rechtsform wachsen lassen.