Der Knebelvertrag ist oft ein Thema im Franchisebereich. Der Hintergrund ist, dass natürlich beide Partner selbständige Unternehmer sind. Es darf der Franchisegeber dem Franchisenehmer nicht zu diversen Dingen verpflichten, die ein selbständiger Unternehmer so nicht entscheiden oder machen würde.

Preisvorgaben, beispielsweise, sind ein kritischer Punkt. Es ist natürlich untersagt, dass ein Franchisegeber dem selbständigen Unternehmer vorgibt, welchen Preis er für die Erbringung der Dienstleistung oder den Vertrieb des Produktes verlangen darf. Zulässig aber sind Höchstpreisvorgaben, denn diese sind im Sinne des Systems. So wird verhindert, dass exorbitante Preise verlangt werden, die dem System schaden.