Wie strikt muss oder soll der Franchisevertrag sein?

Der Ausgangspunkt für einen Franchisevertrag ist eine Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Der Franchisegeber hat ein Produkt oder eine Dienstleistung erschaffen und ein System zur Vermarktung und zum Vertrieb aufgebaut. Dann sucht er Partner für seine Geschäftsidee, damit er diese gewinnbringend multiplizieren kann. Ein großer Vorteil für beide Seiten. Während der Franchisegeber seine Markenbekanntheit und seinen Umsatz vergrößert, hat der Franchisenehmer die Chance, am Erfolg des Produktes bzw. der Dienstleistung teilzuhaben.

„BEIDE Seiten profitieren von einem Vertrag der genaue Regeln enthält“, erläutert die Expertin RA Dr. Alexa Weixelbaumer von Weixelbaumer Rechtsanwälte GmbH, im Interview.

Der Franchisevertrag dient zur gegenseitigen Absicherung. Neben den geschäftlichen Anforderungen werden vor allem marketingtechnische Details in den Vertrag aufgenommen. Denn ein Kunde, der in eine Filiale kommt, hat eine bestimmte Erwartungshaltung. Er möchte das Produkt, die Dienstleistung so wiederfinden, wie er es aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit dieser Marke gewohnt ist.

Wenn alles gut läuft, dann ist ja alles gut. Wenn es aber irgendwo zu Problemen kommt, dann wird es kritisch. Daher ist es eben wichtig, dass alles Wesentliche im Vertrag festgehalten und vereinbart wird.