Also grundsätzlich ist ein Franchise Vertrag wie jeder andere Vertrag frei vereinbar. Der Franchise Vertrag hat keine konkrete gesetzliche Grundlage. Das Franchise-Recht spielt in viele verschiedene Rechtsbereiche hinein, aber es gibt keine spezielle gesetzliche Grundlage für den Franchise Vertrag.

Dementsprechend ist man relativ frei. In Österreich gibt es die Privatautonomie bei privatrechtlichen Verträgen. Man kann befristete oder unbefristete Verträge gestalten, außer es gibt kartellrechtliche Schranken dazu. Zum Beispiel, wenn ein Franchisenehmer gewisse Bezugsbindungen gegenüber dem Franchisegeber hat. Dies ist oft der Fall und auch sinnvoll, denn man will ja das gleiche Produkt in der Art und Weise vertreiben. Man will Wettbewerbsbeschränkungen insofern haben, dass der Franchisenehmer keine Konkurrenzprodukte oder Konkurrenzdienstleistungen vertreibt. Dann unterliegt man den Regelungen des europäischen Kartellrechts. Da gibt es eine Gruppenfreistellungsverordnung der europäischen Kommission, die festlegt, was alles zulässig und nicht kartellrechtswidrig ist.

Und da sind beispielsweise befristete Verträge von maximal 5 Jahren vorgesehen. Also, das ist so die Schranke, die man berücksichtigen soll. Darüber hinaus ist natürlich sinnvoll eine gewisse Frist zu vereinbaren, denn jeder tätigt Investitionen, man schafft eine Vertrauensbasis, man gibt Know-how weiter, das ja auch geschützt sein soll. Insofern ist es für beide Seiten interessant und relevant sich auf eine gewisse Zeit der Partnerschaft zu einigen. Man darf dann nicht automatisch verlängern nach diesen 5 Jahren beispielsweise, sondern muss einen neuen Vertrag abschließen.

 

Wo wir das ganze Problem umschiffen können, ist dann der Fall, wenn der Franchisegeber zum Beispiel die Filiale, den Standort selber im Eigentum hat oder anmietet und dann weitergibt an den Franchisenehmer. Dann vermischt sich nämlich so ein bisschen das Franchisevertragsverhältnis mit Bestandverhältnis – dh jetzt Mietvertrag oder Pachtvertrag und daher kann man auch längerdauernde Vereinbarungen treffen – also über diese 5 Jahre hinausgehende Vereinbarungen.